Allgemeine Geschäftsbedingungen

Certified Crypto Financial Expert - CCFE

Stand 14.09.2022. Änderungen vorbehalten.

 

  1. Mit der Einreichung der Anmeldung (Online oder per PDF-Formular) anerkennt der Kursteilnehmer bzw. die Kursteilnehmerin die AGB’s und schliesst einen Ausbildungsvertrag mit CCFE für die entsprechende Weiterbildung ab und anerkennt damit auch alle studiengangsspezifischen Prüfungs- und Zahlungsbedingungen.
  2. Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt und sind verbindlich.
  3. CCFE entscheidet abschliessend über die Zulassung zum Kurs und teilt dies dem Studierenden auf schriftlichem oder elektronischem Wege mit. Wird ein Studierender nicht zum betreffenden Studiengang zugelassen, fällt der entsprechende Vertrag dahin. Die Zulassung unterliegt dem Reglement der SAQ zur Rezertifizierung Bankenzertikat.
  4. Die Studiengebühren sind vor Beginn des Kurses zu entrichten. Allfällige Einschreibegebühren werden mit der Anmeldung fällig und werden von der ersten Rechnung in Abzug gebracht.
  5. Bei weniger als 15 Teilnehmenden behält sich die Studienleitung vor, den Kurs zu annullieren oder zu verschieben. Bereits geleistete Zahlungen werden vollständig rückvergütet.
  6. Für nicht besuchte Kurse oder Kursteile wird keine Rückvergütung geleistet.
  7. Abmeldungen sind bis 30 Tage vor Seminarbeginn ohne Kostenfolge möglich. Bei Abmeldung bis 14 Tage vor dem Seminarbeginn wird eine Gebühr von 50% des Kursgebühr berechnet, danach wird die volle Teilnahmegebühr fällig.
  8. Die Studienleitung behält sich Änderungen in der Struktur und im Inhalt des Kurses sowie in der Auswahl und im Einsatz von Dozierenden vor.
  9. Die Studierenden erhalten ein Login und ein Passwort für die E-Learing-Pattform. Die Studierenden verfügen über einen Laptop und Smartphone für den Unterricht.
  10. Das Unterrichtsmaterial sowie das Logo CCFE und ihrer Partner sind urheberrechtlich geschützt. Das Kopieren sowie die Weiterverwendung ausserhalb des schulischen Bereichs sind ohne schriftliche Genehmigung untersagt.Wird dem CCFE eine missbräuchliche Verwendung eines Zertifikats durch den Zertifikatsinhaber bekannt, wird zunächst geprüft, ob es sich tatsächlich um einen Missbrauch handelt.Anschließend wird der Zertifikatsinhaber über den Verstoß informiert und gebeten Stellung zu nehmen. Außerdem wird eine Einschätzung der Schwere des Verstoßes vorgenommen. Die Leitung des CCFE kann entscheiden, ob das Zertifikat unmittelbar entzogen oder mit einer Frist so lange ausgesetzt wird, bis der Zertifikatsinhaber den Missbrauch abgestellt hat. Wird die Frist nicht eingehalten, wird das Zertifikat entzogen.
  11. Die Studierenden sind im Rahmen der Ausbildung nicht durch die Veranstalter bzw. ihre Partner versichert.
  12. Änderungen der allgemeinen sowie der finanziellen Bestimmungen bleiben vorbehalten und werden von der Veranstalter jeweils drei Monate im Voraus mitgeteilt.
  13. Gerichtsstand und Erfüllungsort für sämtliche Leistungen ist Zürich. Es gilt Schweizer Recht.

 

Finanzielle Bestimmungen
Bezahlung jeweils vor Kursbeginn. (Preisangaben in CHF). Allfällige Rabatte werden in Abzug gebracht.